Die deutsche Rentenversicherung

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung gliederte sich bis vor kurzem in die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, mehr als 16 Landesversicherungsanstalten und weitere Rentenversicherungsträger für spezielle Berufe (Bergleute, Seeleute, Bahnbedienstete etc.).

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle diese verschiedenen Rentenversicherungsträger zusammengelegt worden zur „Deutschen Rentenversicherung – Bund“ mit regionalen Direktionen in allen Bundesländern.

Damit hat Deutschland seit 2005 einen einheitlichen Rentenversicherungsträger.

Es ist leichter geworden, in Deutschland bestehende Ansprüche gegen die Rentenversicherung zu ermitteln und geltend zu machen.

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