Rente und Scheidung

Wird Ihre Ehe geschieden, dann erfolgt in der deutschen Rentenversicherung in der Regel ein Versorgungsausgleich. Hierbei erfolgt ein Splitting der vom Ehemann und der Ehefrau während der Ehe je einzeln erworbenen Rentenansprüche in der Regel dergestalt, dass die Summe beider Ansprüche auf beide Ehepartner gleichmäßig verteilt wird.

Dies ist ein kompliziertes, folgenreiches Verfahren, da derjenige, der die höheren Ansprüche besitzt, einen Teil seiner Ansprüche abgeben muss.

Sichern Sie, dass dieses Verfahren fehlerfrei erfolgte, gleichgültig, ob Sie Ansprüche abgeben mussten oder solch hinzugewinnen konnten!

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