Leistungen der Pensionsversicherung
Für männliche Versicherte mit langer Versicherungsdauer, die vor dem 1.10.1952 geboren wurden, und für weibliche Versicherte, die vor dem 1.10.1957 geboren wurden, kann unter Umständen die Alterspension vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wird ein Versicherter oder eine Versichte längerfristig oder auf Dauer erwerbsunfähig krank, so kann eine Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension beantragt werden. Sie wird zunächst nur befristet gewährt und ist in ihrer Höhe abhängig von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie vom Grad der Erwerbsminderung. Stirbt einer der Ehepartner, so kann der überlebende Ehepartner in Abhängigkeit vom eigenen Alter eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, die je nach den Umständen befristet sein kann. Stirbt ein Elternteil oder beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr des Kindes, so kann es eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente erhalten. Ist das Kind noch in Berufausbildung, so verlängert sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 27. Lebensjahres. Sprechen Sie mit uns! Wir prüfen, ob Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen, wie Sie Ihre Rente optimieren können und wie Sie die Rendite Ihrer bisher gezahlten Beiträge verbessern können! LeistungsvoraussetzungenFür die Alterspension muss neben dem biologischen Alter folgende Wartezeit erfüllt sein: Mindestens 180 Beitragsmonate
in der Pflicht- oder freiwilligen Versicherung, Für die vorzeitige Alterspension lautet die Wartezeit: Mindestens 240 Beitragsmonate
in der Pflichtversicherung, Für die Invaliditäts- bzw.Berufsunfähigkeitspension, für die Witwen- bzw. Witwerpension sowie für die Waisenpension muss am Stichtag (Beginn der Rente) die Wartezeit erfüllt sein: Mindestens 180 Beitragsmonate
in der Pflicht- oder freiwilligen Versicherung,
Office
for Foreign Social Securities (ofss) Tel.: 1-505-328-7777
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