Arbeitsweise der österreichischen Pensionsversicherung 

Die Rentenversicherungen arbeiten ganz überwiegend voll automatisiert, alle vorhandenen Daten sind im schnellen Zugriff. Das Recht der Rentenversicherung in Österreich ist jedoch komplex und unterliegt ständigen Veränderungen. Die damit einher gehenden Änderungen der Vorschriften bewirken jedoch eine relativ langsame Bearbeitung durch die Verwaltung der Pensionsversicherungsanstalt. So dauert es in aller Regel mehr als drei Monate, bis die Pensionsversicherung eine Rente bewilligt, auch wenn deren Vorraussetzungen völlig geklärt sind. Andere Fragen, wie zum Beispiel die Anerkennung von Nachweisen, die Bewertung von Zeiten etc. benötigen in der Regel lange Bearbeitungszeiten, Bearbeitungszeiten von 24 Monaten oder länger sind nicht selten.

Sie können diese lange Bearbeitungsdauer in Österreich positiv beeinflussen!
In Zusammenarbeit mit Ihnen klären wir alle Fragen vorab rückhaltlos auf, um der Pensionsversicherung klare, geklärte und nachgewiesene Vorgaben zu machen. Damit vermeiden wir Verzögerungen durch ständige Rückfragen der österreichischen Rentenversicherung und finanzielle Verluste!

TIPP: Bitte berücksichtigen Sie die voraussichtlich lange Bearbeitungszeit bei Ihrer Planung. Beauftragen Sie uns rechtzeitig; lassen Sie notwendige Klärungen jetzt bearbeiten, damit Sie bei Eintritt der Altersgrenze oder der Invalidität etc. in den Genuss einer kurzen Bearbeitungszeit kommen und so schnell wie möglich die Pensionszahlungen ohne Verlust in Empfang nehmen önnen.


Rentenantrag

Jede Pension wird nur auf Antrag bewilligt. Dazu bedarf es der Ausfüllung eines mehrseitigen Formulars. Für die Bearbeitung eines solchen Antrages benötigt die österreichische Pensionsversicherung zwischen vier und sechs Monaten – vorausgesetzt, es bestehen keinerlei Unklarheiten, es sind keine Rückfragen seitens der Rentenversicherung oder gar die Erfüllung von Nachweispflichten durch Sie selbst erforderlich.

Von daher erscheint es angebracht, spätestens im Alter von 60 Jahren oder mind. 5 Jahre vor der beabsichtigten Aufgabe der Erwerbstätigkeit durch uns prüfen zu lassen, ob die österreichische Pensionsversicherung von allen Einzelheiten Kenntnis hat, die Ihnen die maximale Rentenhöhe sichert. Und ob alle Details richtig sind. So kann z.B. Ihr früherer österreichischer Arbeitgeber keine, falsche oder zu wenige Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt haben. Dies würden Sie erst erfahren, wenn die Rentenversicherung die Rente bewilligt und Sie feststellen, dass die Details im Bewilligungsbescheid fehlerhaft sind. Sie könnten dann in einem aufwändigen Verfahren die Korrektur dieser falschen Details verlangen, das benötigte aber dann viel Zeit, während der Sie keine oder nur geringe Rente erhalten und finanzielle Verluste erleiden.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, unabhängig von Ihrem aktuellen Alter, jetzt schon alle Details aus Ihrer Berufstätigkeit in Österreich zu sichern und mit der österreichischen Pensionsversicherung zu klären – selbst wenn Sie jetzt planen sollten, zukünftig erneut in Österreich erwerbstätig werden zu wollen. Erfahrungsgemäß ist es äußerst schwierig, nach Ablauf von 10, 20 oder mehr Jahren Fehler zu korrigieren, die eventuell durch Ihren früheren österreichischen Arbeitgeber oder durch andere österreichische Dienststellen verursacht wurden. Die Berichtigung dieser Fehler können Sie nur mittels ausreichender Nachweise erlangen. Je mehr Zeit verstrichen ist, desto schwieriger und kostspieliger wird es für Sie werden, diese Nachweise zu erlangen oder Zeugen zu finden.


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Rentenkonto

Sollte unsere Recherche ergeben, dass in Ihrem Versicherungskonto Beitragszeiten und Beiträge fehlen, z.B. weil die Angaben zu einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen nicht im Rentenkonto eingetragen wurden, so hat das natürlich nachteilige Auswirkungen auf die zu erwartende Höhe der Rente.

Wir unterstützen Sie in der Ermittlung dieser Differenzen und bei der Nachmeldung dieser Zeiten und Beiträge. Sollten Ihnen Nachweise dazu fehlen, so führen wir auch hier für Sie Nachforschungen an Ort und Stelle durch, befragen Zeugen, recherchieren bei amtlichen Dienststellen und suchen bei Bedarf auch Personen.

Sollte sich abzeichnen, dass der Nachforschungsaufwand erheblich sein wird, so können wir Ihnen im Voraus eine Schätzung anbieten, ob sich der Aufwand zur Beschaffung der Belege im Verhältnis zur erwarteten höheren Rente lohnen wird.


Richtigstellung des Kontoinhaltes

Sie können jederzeit, also auch noch nach vielen Jahren, verlangen, dass der auf Ihrem Rentenkonto gespeicherte Inhalt korrigiert wird. Für falsche Angaben in diesem Konto sind Sie zwar in der Regel nicht verantwortlich, aber SIE müssen beweisen, dass der Inhalt nicht richtig ist. Akzeptierte Beweise sind in der Regel Dokumente über Arbeitsverhältnisse, Zeugnisse, Lohnabrechungen, aber auch Zeugenaussagen.

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service Sie darin zu unterstützen, falsche Angaben im Rentenkonto zu korrigieren. Wir führen für Sie Nachforschungen an Ort und Stelle durch, befragen Zeugen, recherchieren bei amtlichen Dienststellen und suchen bei Bedarf auch Personen.

Zwar ist das ein aufwendiger Service, aber wir beraten Sie, ob sich der Aufwand für Sie lohnt, weil versuchen zu schätzen, welche positiven Auswirkungen erfolgreiche Nachweise auf die Höhe der Rente haben könnte.


Nachmelden von Zeiten und Beiträgen

Sollte unsere Recherche ergeben, dass in Ihrem Versicherungskonto Beitragszeiten und Beiträge fehlen, z.B. weil die Angaben zu einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen nicht im Rentenkonto eingetragen wurden, so hat das natürlich nachteilige Auswirkungen auf die zu erwartende Höhe der Rente.

Wir unterstützen Sie in der Ermittlung dieser Differenzen und bei der Nachmeldung dieser Zeiten und Beiträge.

Sollten Ihnen Nachweise dazu fehlen, so führen wir auch hier für Sie Nachforschungen an Ort und Stelle durch, befragen Zeugen, recherchieren bei amtlichen Dienststellen und suchen bei Bedarf auch Personen.

Sollte sich abzeichnen, dass der Nachforschungsaufwand erheblich sein wird, so können wir Ihnen im Voraus eine Schätzung anbieten, ob sich der Aufwand zur Beschaffung der Belege im Verhältnis zur erwarteten höheren Rente lohnen wird.


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