Versicherungsarten

In der Regel ist jeder Arbeitnehmer versicherungspflichtig, der Arbeitgeber zieht die Beiträge vom Lohn ein und überweist sie an die Rentenversicherung.

Für bestimmte Berufsgruppen kann auf Antrag eine Versicherungspflicht konstituiert werden.

Darüber hin ist es möglich, sich freiwillig in der Rentenversicherung zu versichern.

Sollten Sie in der Vergangenheit unter einer dieser drei Arten versichert gewesen sein, so sprechen Sie mit uns!

Verbessern Sie die Rendite Ihrer Pensionsversicherung, in dem Sie uns prüfen lassen, ob eine freiwillige oder gar eine Höherversicherung sich für Sie lohnt!

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Office for Foreign Social Securities (ofss)
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