Versichertengruppen

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind Sie in der Regel pflichtversichert, dass heisst, Ihr Arbeitgeber zieht von Ihrem Monatslohn unter anderem den Beitrag zur Rentenversicherung ein und leitet ihn weiter an die Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung notiert den Monat, für den der Beitrag gezahlt wurde, und die Höhe des Monatslohns, nach dem sich der Beitrag bemisst. Das gleiche gilt für Menschen, die zu ihrer Ausbildung (früher: Lehre) beschäftig werden.

Unter gewissen Umständen zahlen auch Studenten in die Rentenversicherung ein, nämlich dann, wenn sie während des Studiums über einen gewissen Maß hinaus als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Wehr- und Zivildienstleistende sind in der deutschen Rentenversicherung ohne eigenen Beitrag versichert. Die Dauer des Dienstes zählt als Versicherungsdauer.

Für Arbeitslose zahlt das Arbeitsamt die Beiträge in die Rentenversicherung.

Männer oder Frauen, die eigene Kinder erzogen haben, erhalten auf ihrem Rentenkonto eine Gutschrift in Form von Beitragsmonaten für die Kindererziehung.

Alle gezahlten, gutgeschriebenen oder sonst wie auf dem Versicherungskonto zu notierenden Beitragsmonate summieren sich zur Versicherungsdauer, die zusammen mit der Beitragshöhe die Höhe der Rente bestimmt.

Daher ist es wichtig dafür zu sorgen, dass alle relevanten Beitragsmonate von der Rentenversicherung erfasst und Ihrem Versicherungskonto gut geschrieben wurden.

Wir helfen Ihnen, Ihr Versicherungskonto zu komplettieren, entsprechende Nachweise zu ermitteln und das Versicherungskonto richtig zu stellen.

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