Versicherungszeiten
Rente
aus anderen
Staaten |
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Rente aus anderen Staaten
Sie haben nicht
nur in der Schweiz Rentenversicherungsbeiträge
gezahlt, sondern auch in anderen Staaten?
Grundsätzlich können Sie – wenn die jeweiligen nationalen
Voraussetzungen erfüllt sind – aus jedem Land Ihre Rente
beziehen, parallel nebeneinander. Die daraus resultierende Einkommenssteuer
zahlen Sie in der Regel in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder
Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Beauftragen Sie
uns mit der Unterstützung bei der Wahrnehmung
Ihrer Interessen den einzelnen nationalstaatlichen Rentenversicherungsträgern
gegenüber!
Wir arbeiten dazu
mit fachkundigen, der Landessprache mächtigen
Beratern zusammen und nennen Ihnen bei Bedarf nationale Rechtanwälte,
die Sie vor Ort gerichtlich vertreten. Bei steuerlichen Fragen nennen
wir Ihnen Fachleute aus dem jeweiligen Staat, in dem Sie sich aufhalten.
Sozialversicherungsabkommen
Die Schweiz hat
mit:
allen
Staaten der Europäischen
Union, mit Norwegen, Lichtenstein, Island, Chile, Israel, Jugoslawien
(alle Nachfolgestaaten ohne Kroatien und Mazedonien), Kanada/Quebec,
Kroatien, Mazedonien, Philippinen, San Marino, Türkei
und den USA |
Sozialversicherungsabkommen
geschlossen, die u. a. die Rechte der Bürger dieser Staaten
hinsichtlich der in der im jeweiligen Partnerstaat erworbenen Rentenversicherungsansprüche
festlegen, gleichgültig, in welchem Staat der Bürger
wohnt.
Wir unterstützen mit unserem Auslands-Service sowohl die Bürger
der EU, der EFTA, der Schweiz und der anderen genannten Staaten,
aber auch jeden anderen Staatsangehörigen bei der Sicherung
seiner Rentenversicherungsansprüche im Ausland.
Wir sind darauf
spezialisiert, Rentenansprüche im Ausland zu
sichern!
Verfahren für die anderen
Staaten
Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen
können Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz als auch eine Rente
aus einem Staat der EU, der EFTA oder aus einem Staat, mit dem ein
Sozialversicherungsabkommen besteht, beziehen, und zwar parallel
neben einander. Allerdings gibt es Unterschiede zu beachten, die
auch die Höhe der erreichbaren Rente betrifft.
Sie beantragen Ihre schweizer
Rente mit unserer Hilfe und beauftragen uns, Sie bis zum Erhalt
der endgültigen Rente zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen, alle Vergünstigungen zu erhalten und Ihre
Rentenhöhe zu maximieren.
Um Ihnen helfen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten durch
Sie notwendig. Wir wollen Sie in allen Punkten unterstützen!
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