Rente aus anderen Staaten

Sie haben nicht nur in der Schweiz Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, sondern auch in anderen Staaten?

Grundsätzlich können Sie – wenn die jeweiligen nationalen Voraussetzungen erfüllt sind – aus jedem Land Ihre Rente beziehen, parallel nebeneinander. Die daraus resultierende Einkommenssteuer zahlen Sie in der Regel in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Beauftragen Sie uns mit der Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen den einzelnen nationalstaatlichen Rentenversicherungsträgern gegenüber!

Wir arbeiten dazu mit fachkundigen, der Landessprache mächtigen Beratern zusammen und nennen Ihnen bei Bedarf nationale Rechtanwälte, die Sie vor Ort gerichtlich vertreten. Bei steuerlichen Fragen nennen wir Ihnen Fachleute aus dem jeweiligen Staat, in dem Sie sich aufhalten.

Sozialversicherungsabkommen

Die Schweiz hat mit:

allen Staaten der Europäischen Union, mit Norwegen, Lichtenstein, Island, Chile, Israel, Jugoslawien (alle Nachfolgestaaten ohne Kroatien und Mazedonien), Kanada/Quebec, Kroatien, Mazedonien, Philippinen, San Marino, Türkei und den USA

Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die u. a. die Rechte der Bürger dieser Staaten hinsichtlich der in der im jeweiligen Partnerstaat erworbenen Rentenversicherungsansprüche festlegen, gleichgültig, in welchem Staat der Bürger wohnt.


Wir unterstützen mit unserem Auslands-Service sowohl die Bürger der EU, der EFTA, der Schweiz und der anderen genannten Staaten, aber auch jeden anderen Staatsangehörigen bei der Sicherung seiner Rentenversicherungsansprüche im Ausland.

Wir sind darauf spezialisiert, Rentenansprüche im Ausland zu sichern!

Verfahren für die anderen Staaten

Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz als auch eine Rente aus einem Staat der EU, der EFTA oder aus einem Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, beziehen, und zwar parallel neben einander. Allerdings gibt es Unterschiede zu beachten, die auch die Höhe der erreichbaren Rente betrifft.

Sie beantragen Ihre schweizer Rente mit unserer Hilfe und beauftragen uns, Sie bis zum Erhalt der endgültigen Rente zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, alle Vergünstigungen zu erhalten und Ihre Rentenhöhe zu maximieren.

Um Ihnen helfen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten durch Sie notwendig. Wir wollen Sie in allen Punkten unterstützen!

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Office for Foreign Social Securities (ofss)
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Tel.: 1-505-328-7777