Rente und Scheidung Im Falle der Scheidung
(oder im Falle der Ungültigkeitserklärung der Ehe) erfolgt
in der Rentenversicherung ein Splitting: Dieses Splitting erfolgt auch, sobald beide Ehepartner Rente beziehen oder sobald eine verwitweter Versicherter / eine verwitwete Versicherte Anspruch auf eine Rente hat. Dies ist ein kompliziertes Verfahren, bei dem wir Sie unterstützen möchten. Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie!
Office
for Foreign Social Securities (ofss) Tel.: 1-505-328-7777
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