Schweizer Rente in den USA
Die
schweizerische Rentenversicherung überweist Rentenzahlungen
auch in das Ausland, und zwar in der Währung des Wohnsitzstaates,
sofern der Rentenempfänger bei der zuständigen schweizerischen
Vertretung im Ausland registriert ist.
Sie können Ihren Rentenantrag vom Ausland aus bei der schweizerischen
Rentenversicherung stellen, Sie müssen lediglich den formgebundenen
Antrag bei der schweizerischen Rentenversicherung auf deutsch, französisch
oder italienisch (!) stellen und Dokumente in einer dieser Sprachen
beifügen.
Wir sind darauf spezialisiert, Versicherten, die im Ausland leben,
behilflich zu sein, ihre Angelegenheiten mit der schweizerischen
Rentenversicherung zu erledigen.
Wir bieten dazu
einen Komplett-Service, der über die Korrespondenz
mit der schweizerischen Rentenversicherung hinaus sämtliche
Hilfestellung umfasst: Rentenantragstellung, Renten-Prognosen, Überprüfung
der erworbenen Versicherungsmonate einschl. der Ersatzzeiten, Beschaffung
von Nachweisen, Ermittlungen, Rentabilitätsberechnungen, Nachweis
von Prozessvertretern u. a.
Sozialversicherungsabkommen
zwischen der Schweiz und den USA
Die Schweiz und die USA
haben ein Abkommen über soziale Sicherheit
ihrer Staatsangehörigen im jeweiligen Partnerland geschlossen
(„Bilaterales Abkommen“).
Dieses Abkommen regelt die Gleichbehandlung der Angehörigen
beider Staaten im jeweiligen Partnerstaat.
Haben Sie in der Schweiz
Beiträge an die Rentenversicherung
gezahlt, so bleibt Ihnen, auch wenn Sie die Schweiz verlassen haben,
ein Anspruch auf eine Teilrente, wenn Sie – wie die Schweizer
auch - eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt
haben. Die Rente wird fällig, wenn Sie die Altersrente erreicht
haben oder wenn Ihr Ehegatte gestorben ist. Ist eine Invalidität
von mind. 50% eingetreten, so können Sie die Invaliditätsrente
auch im Ausland ausgezahlt bekommen.
Sind Sie Schweizer oder
eingebürgerter-Amerikaner, so zahlt
Ihnen die schweizerische Rentenversicherung die Rente in jedem beliebigen
Land aus, in dem Sie wohnen.
Neben einer Rente aus der
Schweiz können Sie auch eine Rente
aus den USA beziehen.
Verfahren
zum Erhald der schweizerischen Rente in den USA
Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen können
Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz und eine Rente aus den USA
beziehen, und zwar parallel neben einander.
Sie beantragen Ihre schweizerische
Rente über uns und beauftragen
uns, Sie bis zum Erfolg dabei zu unterstützen.
Ihre US-amerikanische Rente beantragen Sie bei der Social Security
Administration.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei ebenfalls. Sprechen
Sie uns an!
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