Office for Foreign Social Securities (ofss)

Ihre Rente aus:

Österreich
Österreich
Bundesrepublik Deutschland
Deutschland
Schweiz
der Schweiz
Home Über uns Unser Service Unsere Arbeits- weise Kontakt/ Impressum Site map Disclaimer

Die schweizerische Rentenversicherung

Leistungen der Rentenversicherung

Versichertengruppen

Versicherungsarten

Versicherungszeiten

Verfahren

Schweizerische Rente in USA

Rente aus anderen
Staaten

Rente und Scheidung
 
This Article In Englisch
Sozialversicherungs- abkommen CH/USA Verfahren

Schweizer Rente in den USA

Die schweizerische Rentenversicherung überweist Rentenzahlungen auch in das Ausland, und zwar in der Währung des Wohnsitzstaates, sofern der Rentenempfänger bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland registriert ist.

Sie können Ihren Rentenantrag vom Ausland aus bei der schweizerischen Rentenversicherung stellen, Sie müssen lediglich den formgebundenen Antrag bei der schweizerischen Rentenversicherung auf deutsch, französisch oder italienisch (!) stellen und Dokumente in einer dieser Sprachen beifügen.

Wir sind darauf spezialisiert, Versicherten, die im Ausland leben, behilflich zu sein, ihre Angelegenheiten mit der schweizerischen Rentenversicherung zu erledigen.

Wir bieten dazu einen Komplett-Service, der über die Korrespondenz mit der schweizerischen Rentenversicherung hinaus sämtliche Hilfestellung umfasst: Rentenantragstellung, Renten-Prognosen, Überprüfung der erworbenen Versicherungsmonate einschl. der Ersatzzeiten, Beschaffung von Nachweisen, Ermittlungen, Rentabilitätsberechnungen, Nachweis von Prozessvertretern u. a.

Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA

Die Schweiz und die USA haben ein Abkommen über soziale Sicherheit ihrer Staatsangehörigen im jeweiligen Partnerland geschlossen („Bilaterales Abkommen“).
Dieses Abkommen regelt die Gleichbehandlung der Angehörigen beider Staaten im jeweiligen Partnerstaat.

Haben Sie in der Schweiz Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt, so bleibt Ihnen, auch wenn Sie die Schweiz verlassen haben, ein Anspruch auf eine Teilrente, wenn Sie – wie die Schweizer auch - eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt haben. Die Rente wird fällig, wenn Sie die Altersrente erreicht haben oder wenn Ihr Ehegatte gestorben ist. Ist eine Invalidität von mind. 50% eingetreten, so können Sie die Invaliditätsrente auch im Ausland ausgezahlt bekommen.

Sind Sie Schweizer oder eingebürgerter-Amerikaner, so zahlt Ihnen die schweizerische Rentenversicherung die Rente in jedem beliebigen Land aus, in dem Sie wohnen.

Neben einer Rente aus der Schweiz können Sie auch eine Rente aus den USA beziehen.

nach Oben

Verfahren zum Erhald der schweizerischen Rente in den USA

Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz und eine Rente aus den USA beziehen, und zwar parallel neben einander.

Sie beantragen Ihre schweizerische Rente über uns und beauftragen uns, Sie bis zum Erfolg dabei zu unterstützen.

Ihre US-amerikanische Rente beantragen Sie bei der Social Security Administration.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei ebenfalls. Sprechen Sie uns an!

nach Oben


bookmark in: add to: del.icio.us Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen oneview - das merk ich mir!Add to: Icio

Office for Foreign Social Securities (ofss)
P.O.Box 1113, Cedar Crest, NM 87008
e- mail: office@ofss.us

Tel.: 1-505-328-7777