Schweizer Rente in den USADie schweizerische Rentenversicherung überweist Rentenzahlungen auch in das Ausland, und zwar in der Währung des Wohnsitzstaates, sofern der Rentenempfänger bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland registriert ist. Sie können Ihren Rentenantrag vom Ausland aus bei der schweizerischen Rentenversicherung stellen, Sie müssen lediglich den formgebundenen Antrag bei der schweizerischen Rentenversicherung auf deutsch, französisch oder italienisch (!) stellen und Dokumente in einer dieser Sprachen beifügen. Wir sind darauf spezialisiert, Versicherten, die im Ausland leben, behilflich zu sein, ihre Angelegenheiten mit der schweizerischen Rentenversicherung zu erledigen. Wir bieten dazu einen Komplett-Service, der über die Korrespondenz mit der schweizerischen Rentenversicherung hinaus sämtliche Hilfestellung umfasst: Rentenantragstellung, Renten-Prognosen, Überprüfung der erworbenen Versicherungsmonate einschl. der Ersatzzeiten, Beschaffung von Nachweisen, Ermittlungen, Rentabilitätsberechnungen, Nachweis von Prozessvertretern u. a. Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und den USADie Schweiz und die
USA haben ein Abkommen über soziale Sicherheit ihrer Staatsangehörigen
im jeweiligen Partnerland geschlossen („Bilaterales Abkommen“). Haben Sie in der Schweiz Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt, so bleibt Ihnen, auch wenn Sie die Schweiz verlassen haben, ein Anspruch auf eine Teilrente, wenn Sie – wie die Schweizer auch - eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt haben. Die Rente wird fällig, wenn Sie die Altersrente erreicht haben oder wenn Ihr Ehegatte gestorben ist. Ist eine Invalidität von mind. 50% eingetreten, so können Sie die Invaliditätsrente auch im Ausland ausgezahlt bekommen. Sind Sie Schweizer oder eingebürgerter-Amerikaner, so zahlt Ihnen die schweizerische Rentenversicherung die Rente in jedem beliebigen Land aus, in dem Sie wohnen. Neben einer Rente aus der Schweiz können Sie auch eine Rente aus den USA beziehen.
Verfahren zum Erhald der schweizerischen Rente in den USAGrundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz und eine Rente aus den USA beziehen, und zwar parallel neben einander. Sie beantragen Ihre schweizerische Rente über uns und beauftragen uns, Sie bis zum Erfolg dabei zu unterstützen. Ihre US-amerikanische
Rente beantragen Sie bei der Social Security Administration. Office
for Foreign Social Securities (ofss) Tel.: 1-505-328-7777
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