Versicherungszeiten
Pflichtversicherungszeiten
Als Arbeitnehmer
oder Arbeitnehmerin sind Sie in der Regel pflichtversichert. Jeden
Monat zieht der
Arbeitgeber von Ihrem Gehalt u. a. den Beitrag
für die Rentenversicherung ab und leitet ihn an den Rentenversicherungsträger
weiter. Der Rentenversicherungsträger notiert jeden Monat, für
den Beiträge an ihn abgeführt wurden, als Pflichtversicherungsmonate.
Freiwillige Versicherungszeiten
Sie können, wenn keine Versicherungspflicht besteht, sich freiwillig
versichern in der Rentenversicherung. Sie zahlen jeden Monat einen
Versicherungsbeitrag und „belegen“ somit Versicherungsmonate.
Die Anzahl der Versicherungsmonate und die Höhe der Beiträge
bestimmen die Höhe der Rente.
Kindererziehungszeiten
Haben Sie eigene
Kinder oder Adoptiv- oder Pflegekinder großgezogen,
so werden in der Regel der Frau bei der Versicherungsdauer Kindererziehungszeiten
gutgeschrieben. Auf Antrag beider Eltern können diese Erziehungszeiten
auch dem Mann gutgeschrieben werden.
Beitragsersatzzeiten
Unter bestimmten
Voraussetzungen schreibt Ihnen die Versicherung, ohne dass Sie
Beiträge gezahlt
haben, Versicherungszeiten auf Ihrem Konto gut (z.B. Kriegsgefangenschaft,
NS-Verfolgung, Flucht,
politische Haft in der DDR etc).
Die beiden letztgenannten Zeiten – Kindererziehungszeiten und
Beitragsersatzzeiten – sind Zeiten, denen keine Beitragszahlung
gegenübersteht. Sichern Sie sich diese Zeiten, sie sind bares
Geld wert!
Beauftragen
Sie uns, auf diesem Wege die Rendite Ihrer Rente zu erhöhen und sicherzustellen, dass Ihnen auch wirklich alle Pflichtversicherungszeiten
und Freiwilligen Versicherungszeiten richtig und vollständig
gutgeschrieben wurden!
|