Die deutsche Rentenversicherung
Die deutsche gesetzliche
Rentenversicherung gliederte sich bis vor kurzem in die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte,
mehr als 16 Landesversicherungsanstalten und weitere Rentenversicherungsträger
für spezielle Berufe (Bergleute, Seeleute, Bahnbedienstete
etc.).
Bis auf wenige Ausnahmen
sind alle diese verschiedenen Rentenversicherungsträger
zusammengelegt worden zur „Deutschen Rentenversicherung – Bund“ mit
regionalen Direktionen in allen Bundesländern.
Damit hat Deutschland
seit 2005 einen einheitlichen Rentenversicherungsträger.
Es ist leichter geworden,
in Deutschland bestehende Ansprüche
gegen die Rentenversicherung zu ermitteln und geltend zu machen.
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