Versicherungszeiten
Rente
aus anderen
Staaten |
|
|
Rente aus anderen Staaten
Sie haben nicht
nur in Österreich Rentenversicherungsbeiträge
gezahlt, sondern auch in anderen Staaten?
Grundsätzlich können Sie – wenn die jeweiligen nationalen
Voraussetzungen erfüllt sind – aus jedem Land Ihre Rente
beziehen, parallel nebeneinander. Die daraus resultierende Einkommenssteuer
zahlen Sie in der Regel in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder
Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Beauftragen Sie uns mit
der Unterstützung bei der Wahrnehmung
Ihrer Interessen den einzelnen nationalstaatlichen Rentenversicherungsträgern
gegenüber!
Wir arbeiten dazu mit fachkundigen,
der Landessprache mächtigen
Beratern zusammen und nennen Ihnen bei Bedarf nationale Rechtanwälte,
die Sie vor Ort gerichtlich vertreten. Bei steuerlichen Fragen nennen
wir Ihnen Fachleute aus dem jeweiligen Staat, in dem Sie sich aufhalten
Sozialversicherungsabkommen
Österreich hat mit:
allen
Staaten der Europäischen
Union, mit Norwegen, Lichtenstein, Island, Australien, Chile,
Israel, Jugoslawien (alle Nachfolgestaaten ohne Kroatien und
Mazedonien), Kanada/Quebec, Kroatien, Mazedonien, Philippinen,
San Marino, Schweiz, Tunesien, der Türkei und den USA |
Sozialversicherungsabkommen
geschlossen, die u. a. die Rechte der Bürger dieser Staaten hinsichtlich der in
der im jeweiligen Partnerstaat erworbenen Rentenversicherungsansprüche
festlegen, gleichgültig, in welchem Staat der Bürger wohnt.
Wir unterstützen mit unserem Auslands-Service sowohl die Bürger
der EU, der EFTA, der Schweiz und der anderen genannten Staaten,
aber auch jeden anderen Staatsangehörigen bei der Sicherung
seiner Rentenversicherungsansprüche im Ausland.
Wir sind darauf
spezialisiert, Rentenansprüche im Ausland zu
sichern!
Verfahren für die anderen
Staaten
Grundsätzlich gilt, bei Erfüllung der Voraussetzungen
können Sie sowohl eine Rente aus Österreich als auch eine
Rente aus einem Staat der EU, der EFTA, aus der Schweiz oder aus
einem Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, beziehen,
und zwar parallel neben einander. Allerdings gibt es Unterschiede
zu beachten, die auch die Höhe der erreichbaren Rente betrifft.
Sie beantragen Ihre österreichische Rente mit unserer Hilfe
und beauftragen uns, Sie bis zum Erhalt der endgültigen Rente
zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, alle Vergünstigungen
zu erhalten und Ihre Rentenhöhe zu maximieren.
Um Ihnen helfen zu können, sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig.
Wir wollen Sie in allen Punkten unterstützen!
|