Versicherungsarten
In der Regel ist
jeder Arbeitnehmer versicherungspflichtig, der Arbeitgeber zieht
die Beiträge vom Lohn ein und überweist
sie an die Pensionsversicherung.
Es ist möglich,
sich freiwillig in der Pensionsversicherung zu versichern.
Bitte lassen Sie
prüfen, ob Sie in der Vergangenheit freiwillige
Beiträge entrichtet haben und ob diese Ihrem Konto gut geschrieben
wurden!
Auch können Sie sich, um die Rendite Ihrer bisherigen Beitragszahlungen
zu verbessern, zukünftig freiwillig versichern.
Sprechen Sie mit
uns! Wir ermitteln für Sie den korrekten Inhalt
Ihres Kontos und beraten Sie über eine Optimierung Ihrer künftigen
Pension.
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