Versichertengruppen
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
sind Sie in der Regel pflichtversichert, dass heißt, Ihr Arbeitgeber zieht von Ihrem Monatslohn unter
anderem den Beitrag zur Rentenversicherung ein und leitet ihn weiter
an die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung notiert den Monat,
für den der Beitrag gezahlt wurde, und die Höhe des Monatslohns,
nach dem sich der Beitrag bemisst. Das gleiche gilt für Menschen,
die zu ihrer Ausbildung beschäftig werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen
kann die Pensionsversicherung freiwillig betrieben werden oder
zu einem begünstigten Beitragssatz fortgesetzt
werden, obwohl keine Pflicht zur Versicherung besteht.
Männer oder Frauen, die eigene Kinder erzogen haben (und zwar
in Österreich oder unter Umständen in der Schweiz oder
einem EU-Staat), erhalten auf ihrem Pensionskonto eine Gutschrift
in Form von Beitragsmonaten für die Kindererziehung.
Alle gezahlten, gutgeschriebenen
oder sonst wie auf dem Versicherungskonto zu notierenden Beitragsmonate
summieren sich zur Versicherungsdauer,
die zusammen mit der Beitragshöhe die Höhe der Rente bestimmt
und die Wartezeit auffüllt.
Daher ist es wichtig für Sie, dafür
zu sorgen, dass alle Ihre relevanten Beitragsmonate von der Rentenversicherung
erfasst
und Ihrem Versicherungskonto gut geschrieben wurden.
Wir helfen Ihnen, Ihr Versicherungskonto zu komplettieren, entsprechende
Nachweise zu ermitteln und das Versicherungskonto richtig zu stellen,
damit Sie eine maximierte Rente erhalten.
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