Leistungen der Pensionsversicherung
Die österreichische
Pensionsversicherung bietet Ihnen:
a. |
Alterspension
für Frauen ab dem 60., für Männer ab dem 65.
Lebensjahr, |
b. |
Invaliditäts-
oder Berufsunfähigkeitspension |
c. |
Witwen- bzw.
Witwerpension |
d. |
Waisenpension |
Für männliche Versicherte mit langer Versicherungsdauer,
die vor dem 1.10.1952 geboren wurden, und für weibliche Versicherte,
die vor dem 1.10.1957 geboren wurden, kann unter Umständen die
Alterspension vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wird ein Versicherter
oder eine Versichte längerfristig oder
auf Dauer erwerbsunfähig krank, so kann eine Berufsunfähigkeits-
bzw. Invaliditätspension beantragt werden. Sie wird zunächst
nur befristet gewährt und ist in ihrer Höhe abhängig
von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie
vom Grad der Erwerbsminderung.
Stirbt einer der
Ehepartner, so kann der überlebende Ehepartner
in Abhängigkeit vom eigenen Alter eine Witwen- oder Witwerrente
erhalten, die je nach den Umständen befristet sein kann.
Stirbt ein Elternteil
oder beide Elternteile vor dem 18. Lebensjahr des Kindes, so kann
es
eine Halbwaisen- oder eine Vollwaisenrente
erhalten. Ist das Kind noch in Berufausbildung, so verlängert
sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 27. Lebensjahres.
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Sie mit uns! Wir prüfen, ob Sie die Leistungsvoraussetzungen
erfüllen, wie Sie Ihre Rente optimieren können und wie
Sie die Rendite Ihrer bisher gezahlten Beiträge verbessern können!
Leistungsvoraussetzungen
Für die Alterspension muss neben dem biologischen Alter folgende
Wartezeit erfüllt sein:
Mindestens 180 Beitragsmonate in der Pflicht- oder freiwilligen
Versicherung,
ODER
Mindestens 300 Versicherungsmonate zusammen mit Ersatzmonaten,
ODER
Mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb von 360 Kalendermonaten
vor Beginn der Rente.
Für
die vorzeitige Alterspension lautet die Wartezeit:
Mindestens 240
Beitragsmonate in der Pflichtversicherung,
ODER
Mindestens 240 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate
vor Beginn der Rente.
Für
die Invaliditäts- bzw.Berufsunfähigkeitspension,
für die Witwen- bzw. Witwerpension sowie für die Waisenpension
muss am Stichtag (Beginn der Rente) die Wartezeit erfüllt sein:
Mindestens 180 Beitragsmonate in der Pflicht- oder freiwilligen
Versicherung,
ODER
Mindestens 300 Versicherungsmonate zusammen mit Ersatzmonaten,
ODER
Mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate,
wenn der Stichtag vor Vollendung des 50. Lebensjahres liegt. Für ältere
Personen verlängert sich diese Frist schrittweise.
Dies sind zum Teil verwirrende Zahlen. Wir helfen Ihnen durch diesen
Wirrwar und wollen Ihnen Ihre optimierten Rente verschaffen. Sprechen
Sie uns an, wir sind die Fachleute!
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