Versichertengruppen
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
sind Sie in der Regel obligatorisch versichert, das heißt, Ihr Arbeitgeber zieht von Ihrem Monatslohn
unter anderem den Beitrag zur Rentenversicherung ein und leitet ihn
weiter an die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung notiert
den Monat, für den der Beitrag gezahlt wurde, und die Höhe
des Monatslohns, nach dem sich der Beitrag bemisst. Das gleiche gilt
für Menschen, die zu ihrer Ausbildung beschäftig werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die obligatorische Rentenversicherung
in eine freiwillige umgewandelt werden.
Männer oder Frauen, die eigene Kinder erzogen haben erhalten
auf ihrem Rentenkonto eine Gutschrift in Form von Beitragsmonaten
für die Kindererziehung (Erziehungsgutschriften oder Betreuungsgutschriften).
Alle gezahlten, gutgeschriebenen
oder sonst wie auf dem Versicherungskonto zu notierenden Beitragsmonate
summieren sich zur Versicherungsdauer,
die zusammen mit der Beitragshöhe die Höhe der Rente bestimmt
und die Wartezeit auffüllt.
Daher ist es wichtig für Sie, dafür
zu sorgen, dass alle Ihre relevanten Beitragsmonate von der Rentenversicherung
erfasst
und Ihrem Versicherungskonto gut geschrieben wurden.
Wir helfen Ihnen, Ihr Versicherungskonto zu komplettieren, entsprechende
Nachweise zu ermitteln und das Versicherungskonto richtig zu stellen,
damit Sie eine maximierte Rente erhalten.
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