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Rente und Scheidung

Im Falle der Scheidung (oder im Falle der Ungültigkeitserklärung der Ehe) erfolgt in der Rentenversicherung ein Splitting:
Die Erwerbseinkommen, die die Verheirateten während der gemeinsamen Ehejahre verdient haben, werden aufgeteilt, indem jeder Ehepartner die Hälfte des Einkommens des anderen gutgeschrieben erhält.

Dieses Splitting erfolgt auch, sobald beide Ehepartner Rente beziehen oder sobald eine verwitweter Versicherter / eine verwitwete Versicherte Anspruch auf eine Rente hat.

Dies ist ein kompliziertes Verfahren, bei dem wir Sie unterstützen möchten. Sprechen Sie uns an!

Wir unterstützen Sie!


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