Rente und Scheidung
Im
Falle der Scheidung (oder im Falle der Ungültigkeitserklärung
der Ehe) erfolgt in der Rentenversicherung ein Splitting:
Die Erwerbseinkommen, die die Verheirateten während der gemeinsamen
Ehejahre verdient haben, werden aufgeteilt, indem jeder Ehepartner
die Hälfte des Einkommens des anderen gutgeschrieben erhält.
Dieses Splitting erfolgt auch, sobald beide Ehepartner Rente beziehen
oder sobald eine verwitweter Versicherter / eine verwitwete Versicherte
Anspruch auf eine Rente hat.
Dies ist ein kompliziertes
Verfahren, bei dem wir Sie unterstützen
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