Ihre Rente aus Deutschland

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland gliederte sich früher in die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, mehr als 16 Landesverwaltungen und weitere Versicherungsträger, die auf spezielle Berufe wie Bergleute, Seeleute, Eisenbahnangestellte etc. zugeschnitten sind.

Alle diese einzelnen Träger und Verwaltungen wurden, mit wenigen Ausnahmen, in einer einzigen Verwaltung, der "Deutschen Rentenversicherung – Bund", mit Regionalbüros in jedem Bundesland, zusammengefasst.

Damit gibt es in Deutschland einen einheitlichen Versicherungsträger.

Damit ist es nun einfacher bestehende Ansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Die Deutsche Rentenversicherung

Machen Sie einen kurzen Check, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rente von der deutschen Rentenversicherung haben!


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So geht’s:
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Wir analysieren Ihre Daten und geben Ihnen schnell ein Feedback.

Es entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und Sie allein entscheiden, wie es weitergeht. Wenn Ihre Daten zeigen, dass Sie einen Anspruch auf eine deutsche Rente haben könnten, so bieten wir Ihnen unsere Expertendienste an, um erfolgreich Ihre Rente in Deutschland zu beantragen.

Das ist allein Ihre Entscheidung!

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Leistungen der Sozialversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet folgende Leistungen: 

(a) eine Rente spätestens im Alter von 67 Jahren,

(b) Invaliditätsleistungen, falls Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in der Lage sind, zu arbeiten,

(c) Hinterbliebenenleistungen im Falle des Todes des Ehegatten,

(d)  Hinterbliebenenleistungen für Kinder max. bis zum 27. Lebensjahr,

(e) Leistungen für einen geschiedenen Ehegatten, der ein oder mehrere Kinder erzieht.

Versicherte, die schon länger in das System eingezahlt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen schon in einem früheren Alter eine Rente beantragen.

Für Arbeitnehmer, die nach 1946 geboren wurden, wird das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Falls ein versicherter Arbeitnehmer so krank wird, dass er nicht erwerbstätig sein kann, so kann auch hier eine Rente beantragt werden. Diese „Erwerbsminderungsrente“ kann zeitlich befristet gewährt werden, und die Höhe der Leistungen hängt von der Anzahl und Höhe der gezahlten Beiträge sowie vom Grad der Behinderung ab.

Im Falle des Todes eines Ehegatten kann der hinterbliebene Ehegatte (je nach Alter) einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Auf diese Rente wird jedoch teilweise ein eigenes Einkommen angerechnet – sei es in Form einer Rente oder eines Erwerbseinkommens.

Stirbt ein oder beide Elternteile eines Kindes, bevor das Kind 18 Jahre alt wird, kann das hinterbliebene Kind Leistungen als Teil- oder Vollwaise erhalten.

Befindet sich das hinterbliebene Kind noch in einer Berufsausbildung oder einer anderen berufsbedingten Schulausbildung, so steigt die Altersgrenze auf max. 27 Jahre.

In Fall des Todes eines geschiedenen Ehegatten kann der hinterbliebene geschiedene Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen Sonderleistungen beantragen, um die Ausbildung des Kindes zu finanzieren.

Bedingungen für den Bezug einer Rente

Um Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Im Alter von 65 Jahren erhalten Sie eine Rente, sofern Sie die vorgeschriebene Wartezeit von mindestens 60 Monaten eingehalten haben.

    Frauen, die vor 1952 geboren wurden, können ihre Leistungen bereits im Alter von 60 Jahren beziehen, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens 120 Beitragsmonate angesammelt und eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren eingehalten haben.

    Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Invalidität mindestens eine Beitragszeit von 18 Monaten hatten und wenn sie die obligatorische Wartezeit von 60 Monaten eingehalten haben (siehe oben).

    Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, können, unter den gleichen Bedingungen wie oben, eine Rente wegen teilweiser oder vollständiger Invalidität erhalten.

    Um Hinterbliebenenleistungen zu erhalten, muss der verstorbene Ehegatte eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren eingehalten haben oder bereits eine Rente bezogen haben.

    Für den Bezug von Leistungen bei Teil- oder Vollwaisen oder für den Vormund für den Bezug von Leistungen zur Kindererziehung muss eine zwingende Wartezeit von mindestens 5 Jahren eingehalten worden sein.

Gruppen von Versicherten

Als Arbeitnehmer sind Sie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat von Ihrem Gehalt die Beiträge zur Sozialversicherung ab und leitet diese an den Versicherungsträger weiter. Der Versicherungsträger registriert den Monat, für den das Geld gezahlt wurde, und die Höhe Ihres Gehalts, anhand dessen die Höhe Ihrer Beiträge ermittelt wird. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die sich in einer Berufsausbildung befinden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Studenten verpflichtet werden, Beiträge in das System einzuzahlen. Dies ist der Fall, wenn der Student während seines Studiums einen Nebenjob ausübt und das daraus resultierende Gehalt einen bestimmten Jahresbetrag übersteigt.

Angehörige des Militärs und anderer ziviler Dienste genießen eine automatische Rentenversicherung, ohne dass sie aus eigener Tasche Beiträge zahlen müssen. Die Dauer ihrer Dienstzeit entspricht einer eventuell erforderlichen Wartezeit.

Für Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung beziehen, übernimmt das Arbeitsministerium die Beitragszahlung für sie.

Männer und Frauen, die ihre Kinder selbst erzogen haben, erhalten auf ihren Konten beim Versicherungsträger eine Gutschrift in Form von monatlichen Beiträgen.

Alle gezahlten und gutgeschriebenen monatlichen Beiträge auf dem Konto Ihres Versicherungsträgers werden addiert und ergeben den Zeitraum, in dem Sie versichert waren. Zusammen mit der Höhe Ihrer Beiträge ergibt sich daraus die Höhe Ihrer Rentenzahlungen.

Daher ist es von absoluter Wichtigkeit, dass ALLE monatlichen Beiträge vom Versicherungsträger registriert und Ihrem Konto gutgeschrieben werden.

Wir helfen Ihnen dabei sicherzustellen, dass Ihr Konto ordnungsgemäß geführt wird, indem wir bei fehlenden Daten einen Nachweis für den Versicherungsträger erbringen.


Versicherungs-Kategorien

Es ist die Regel, dass alle Arbeitnehmer verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Der Arbeitgeber behält den Rentenversicherungsbeitrag von der monatlichen Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers ein und leitet das Geld an den Versicherungsträger weiter.

Für bestimmte Berufe ist es möglich, eine Pflichtversicherung zu beantragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis zu versichern. Wenn Sie in der Vergangenheit unter einer dieser drei Kategorien versichert waren, wenden Sie sich bitte an uns.

Auch kann es ratsam sein zu prüfen, ob eine freiwillige Versicherung oder sogar eine Zusatzversicherung für Sie günstig ist. Fragen Sie uns, wir besorgen Ihnen dazu die Informationen.

Ihr Versicherungskonto in Deutschland

Alle Rentenversicherungsträger erfassen die Zeiten, Ihre jährlichen Beiträge, die Höhe Ihrer Gehälter und alle anderen für Ihre Rente relevanten Informationen und Daten in Ihrem Versicherungskonto. Dieses Konto spiegelt Ihren beruflichen Werdegang wider, soweit er für die Berechnung Ihrer Rente relevant ist.

Fehlende Daten, falsche Aufzeichnungen oder Fehler wirken sich negativ auf die Höhe Ihrer eventuellen Rentenzahlungen aus.

Bitte lassen Sie uns für Sie feststellen, welche Informationen Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden und stellen Sie sicher, dass alle Daten korrekt sind.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Aufzeichnungen überprüfen können und helfen Ihnen bei Bedarf bei den notwendigen Korrekturen und/oder Ergänzungen Ihrer Daten.

Ihr Rentenkonto ist so wichtig wie Ihr Bankkonto! Sorgen Sie dafür, dass Sie es im Griff haben!

  • Erst nach Einreichung eines Antrags bei der Rentenversicherung wird eine Rente bewilligt. Der Antrag besteht aus mehreren Seiten eines vorgedruckten Formulars, das der Antragsteller ausfüllen muss.

    Für die Bearbeitung des Antrags benötigt die deutsche Rentenversicherung einen Zeitraum von etwa vier bis sechs Monaten, vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vor, es gibt keine Unklarheiten, keine Rückfragen und keine Aufforderungen, weitere Nachweise zu erbringen.

    In Anbetracht dessen empfehlen wir Ihnen, spätestens im Alter von 60 Jahren oder mindestens 5 Jahre vor Ihrem geplanten Ruhestand den Stand Ihres Versicherungskontos von uns überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Informationen erfasst wurden und dass diese Aufzeichnungen korrekt sind, damit

    Sie die maximal möglichen Auszahlungen erhalten. Hätte beispielsweise einer Ihrer früheren deutschen Arbeitgeber falsche oder unvollständige Beiträge eingezahlt, würden Sie dies erst erfahren, nachdem die Rentenversicherung Ihre Rente genehmigt hat. Es wäre dann ein ziemlich umfangreicher, teurer und zeitaufwändiger Aufwand Ihrerseits erforderlich, um die notwendigen Korrekturen an Ihrem Rentenkonto vornehmen zu lassen, während der Sie keine oder bestenfalls einen symbolischen Rente erhalten.

    Wir bitten Sie daher dringend, unabhängig von Ihrem jetzigen Alter, bereits jetzt alle Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit in Deutschland zu sammeln und zu sichern und diese Informationen mit der deutschen Rentenversicherung abzustimmen.

    Dies sollten Sie auch dann tun, wenn Sie vorhaben, irgendwann in der Zukunft wieder in Deutschland zu arbeiten.

    Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass es sehr schwierig ist, nach 10 oder 20 Jahren Fehler zu korrigieren, die von einem deutschen Arbeitgeber oder einer deutschen Behörde gemacht wurden. Um solche Fehler nach einem so langen Zeitraum zu korrigieren, benötigen Sie umfangreiche Nachweise; und je mehr Zeit vergangen ist, desto schwieriger wird es, diese Nachweise zu erhalten.

    Nutzen Sie die Zeit bis zu Ihrem geplanten Ruhestand sinnvoll. Beauftragen Sie uns jetzt, damit wir Sie bei der Klärung aller Details unterstützen können.

  • Alle Rentenversicherungsträger erfassen die Zeiten, Ihre jährlichen Beiträge, die Höhe Ihrer Gehälter und alle anderen für Ihre Rente relevanten Informationen und Daten in Ihrem Versicherungskonto. Dieses Konto spiegelt Ihren beruflichen Werdegang wider, soweit er für die Berechnung Ihrer Rente relevant ist.

    Fehlende Daten, falsche Aufzeichnungen oder Fehler wirken sich negativ auf die Höhe Ihrer eventuellen Rentenzahlungen aus.

    Lassen Sie uns für Sie feststellen, welche Informationen Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden und stellen Sie sicher, dass alle Daten korrekt sind.

    Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Aufzeichnungen überprüfen können und helfen Ihnen bei Bedarf bei den notwendigen Korrekturen und/oder Ergänzungen Ihrer Daten.

    Ihr Rentenkonto ist so wichtig wie Ihr Bankkonto! Sorgen Sie dafür, dass Sie es im Griff haben!

  • Sie können jederzeit, auch nach vielen Jahren, Korrekturen an Ihrem Rentenkonto beantragen.

    Wenn in Ihrem Konto Daten fehlen oder falsch sind, sind Sie im Allgemeinen nicht für diese Fehler verantwortlich. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Angaben tatsächlich falsch sind. Als Beweismittel kommen Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen, Gehaltsabrechnungen und sogar die Aussage eines Zeugen in Frage.

    Wir bieten Ihnen unseren spezialisierten Service an, um Sie bei der Korrektur falscher oder fehlender Daten in Ihrem Rentenkonto zu unterstützen.

    Wir recherchieren an der Quelle durch unseren deutschen Partner, der gegebenenfalls Zeugen befragt, bei öffentlichen Ämtern (Akten) nachfragt und sogar Personen ausfindig macht, die Aufschluss über Ihre Probleme geben könnten.

    Da sich dies zu einem umfangreichen Aufwand ausweiten kann, beraten wir Sie, ob sich unsere Zeit und Ihre Kosten lohnen, wenn das Ergebnis den Aufwand an Recherche, Kosten etc. lohnt.

  • Sollten unsere Recherchen ergeben, dass auf Ihrem Rentenkonto Zeiten und/oder Beiträge fehlen oder dass beispielsweise eine oder mehrere Ihrer Anstellungen nicht erfasst wurden, wirkt sich das natürlich negativ auf die Höhe Ihrer eventuellen Rentenzahlungen aus.

    Wir helfen Ihnen bei der Recherche und bei der Ergänzung Ihres Rentenkontos um die fehlenden Zeiträume und Beiträge.

    Bei fehlenden Unterlagen gehen wir an die Quelle und unterstützen Sie bei Ihren Nachforschungen. Wir befragen Zeugen, fragen bei Ämtern und Behörden nach und versuchen sogar, bestimmte Personen ausfindig zu machen, wenn sie Licht in Ihr Problem bringen können.

    Sollte sich herausstellen, dass unsere Nachforschungen recht umfangreich und zeitaufwendig sind, können wir Ihnen eine Einschätzung geben, ob der Aufwand und die Kosten für die Beschaffung der gewünschten Unterlagen die Erhöhung Ihrer Rentenzahlungen wert sind.

Versicherungszeiträume

Es wird unterschieden in

  • Pflichtversicherungszeiten

  • Zeiten freiwilliger Versicherung

  • Zeiten der Kindererziehung

  • Anrechnungszeiten

  • Als Arbeitnehmer sind Sie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat von Ihrem Gehalt die Sozialversicherungsbeiträge ab und leitet diese Beträge an den Versicherungsträger weiter. Der Versicherungsträger registriert jeden Monat, für den die Pflichtversicherung gezahlt wurde, als Versicherungsmonate.

  • Wenn es für keine Pflichtversicherung gibt, können Sie Ihre Beiträge auf freiwilliger Basis leisten. Sie zahlen Ihre monatlichen Beiträge und schaffen so die erforderliche Versicherungszeit. Die Höhe Ihrer Rente hängt von der Anzahl der Monate, in denen Sie Beiträge gezahlt haben (Versicherungszeit), und von der Höhe Ihrer Beiträge ab.

  • Wenn Sie Ihre eigenen leiblichen Kinder großgezogen oder ein oder mehrere Kinder adoptiert haben oder wenn Sie Pflegeeltern waren, so erhält die Mutter bzw. der weibliche Vormund in der Regel eine bestimmte Gutschrift auf dem Rentenkonto für die Zeit der Erziehung der Kinder. Wenn beide Elternteile einen Antrag stellen, wird diese Gutschrift auch dem Vater/ männlichen Vormund gewährt.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ihnen auf dem Versicherungskonto Beiträge gutgeschrieben, die fehlende Zeiten ersetzen sollen, so zum Beispiel, wenn Sie Kriegsgefangener, NS-Verfolgter, politischer Flüchtling oder politischer Gefangener in der DDR waren u.ä.

Deutsche Renten in den USA

Als Empfänger von Rentenversicherungsleistungen eines deutschen Versicherungsträgers können Sie sich Ihre Zahlungen auf ein Bankkonto im Ausland überweisen lassen.

Die Höhe der Auszahlungen hängt jedoch vom Status der Staatsangehörigkeit des Empfängers und vom Wohnsitzland sowie vom Wechselkurs ab, der von Monat zu Monat variieren kann.

Sie können Ihre Rente bei der Deutschen Rentenversicherung von jedem Land außerhalb Deutschlands aus beantragen. Sie müssen lediglich die entsprechenden Antragsformulare in deutscher Sprache (!) bei der Verwaltung anfordern und darauf achten, dass alle Belege in deutscher Sprache abgefasst sind. (Die Antragsformulare für Antragstellende in USA und Canada sind zweisprachig gestaltet.)

OFSS hat sich auf die Betreuung von im Ausland lebenden Antragstellenden spezialisiert und wickeln alle Angelegenheiten mit den deutschen Versicherungsträgern auf professionelle Weise ab.

Wobei Sie entsprechende Weisungen an OFSS geben, die getreulich eingehalten werden.


Rente und Ehe-Scheidung

Wird Ihre Ehe geschieden, dann erfolgt in der deutschen Rentenversicherung in der Regel ein Versorgungsausgleich. Hierbei erfolgt ein Splitting der vom Ehemann und der Ehefrau während der Ehe je einzeln erworbenen Rentenansprüche in der Regel dergestalt, dass die Summe beider Ansprüche auf beide Ehepartner gleichmäßig verteilt wird.

Dies ist ein kompliziertes, folgenreiches Verfahren, da derjenige, der die höheren Ansprüche besitzt, einen Teil seiner Ansprüche abgeben muss.

Seien Sie sicher, dass dieses Verfahren fehlerfrei erfolgte, gleichgültig, ob Sie Ansprüche abgeben mussten oder solch hinzugewinnen konnten!

Wir unterstützen Sie!

  • Die Sozialversicherungsbehörden Deutschlands und der USA haben ein Abkommen unterzeichnet, das den Bürgern des jeweiligen Partnerlandes bestimmte Rechte zusichert, auch Sozialversicherungsabkommen genannt.

    Allgemein gesprochen sieht das Abkommen vor, dass die Partnerländer die Bürger des jeweils anderen Landes in Bezug auf die soziale Sicherheit ähnlich wie ihre eigenen Bürger behandeln. Nicht unwesentlich ist, dass Zeiten der lohnabhängigen Beschäftigung im jeweils anderen Land vom Partnerland anerkannt werden. Das kann dazu führen, dass zum Beispiel Beschäftigungszeiten im anderen Land als Wartezeiten im Partnerland anerkannt werden.

    Sichern Sie sich diese Leistungen, wie sie in diesem Abkommen vorgesehen sind. Auf diese Weise können Sie die Rendite Ihrer gezahlten Beiträge erhöhen.

    Wir sind darauf spezialisiert, jene Personen zu unterstützen, die zum Beispiel in den USA wohnen und irgendwann Rentenzahlungen von der Deutschen Rentenversicherung erwarten zu erhalten.

  • Im Allgemeinen können Sie, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, Ihre Rente aus Deutschland gleichzeitig mit Sozialversicherungsleistungen aus den USA oder einem anderen Land erhalten.

    Alles, was Sie tun müssen, ist, uns zu bitten, Sie bei der Erstellung Ihres Antrags zu unterstützen und Sie durch den langwierigen und komplexen Prozess zu führen, bis der Erfolg garantiert ist.

    Sie müssen Ihre US-Rente bei der US Social Security Administration beantragen und dort auch angeben, dass Sie Anspruch auf eine Rente aus Deutschland haben.

    Auf Wunsch kann Ihnen unser amerikanischer Partner auch dabei helfen.

    OFSS unterstützt Sie gerne bei der Rentenantragstellung in Deutschland.

  • Haben Sie in mehr als in zwei Staaten gearbeitet und dabei Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt? Grundsätzlich können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern erfüllt haben, gleichzeitig Renten aus jedem Land erhalten, in dem Sie gearbeitet und Ihre Beiträge geleistet haben.

    Die daraus resultierende Einkommenssteuer, die durch diese Zahlungen an Sie fällig wird, muss von Ihnen in dem Land gezahlt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in das Land, in das diese Renten überwiesen werden.

    Die Steuerregeln sind in jedem Land anders, so dass wir zu Steuerfragen keine Auskunft geben können. Aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, entsprechende Experten zu finden, die Sie zu Steuerfragen verbindlich beraten können.

    Wir arbeiten mit Experten zusammen, die die Sprachen der jeweiligen Länder fließend beherrschen und Sie mit Rechtsberatern oder Rechtsanwälten in Kontakt bringen können, die Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertreten.