Ihre Rente aus Österreich
Die österreichische Rentenversicherung
Österreich hat drei große Träger für die gesetzliche Rentenversicherung: die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau sowie die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern.
Unabhängig davon, bei welchem der drei Träger Ihre Ansprüche liegen, prüfen wir für Sie, ob, wann und in welcher Höhe Ihre Leistung(en) fällig werden.
Wir nehmen Ihre Interessen wahr, wir helfen Ihnen, Ihre Rente zu beantragen und prüfen, wie wir die Rendite Ihrer Beiträge steigern können.
Machen Sie einen kurzen Check, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Rente von der österreichischen Rentenversicherung haben!
Investieren Sie eine halbe Stunde Ihrer Zeit - wir erledigen den Rest!
So geht’s:
Klicken Sie hier oder rufen sie uns an unter +1-505-328-7777 und fragen Sie nach unserem Fragebogen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an uns zurück. Wir analysieren Ihre Daten und geben Ihnen schnell ein Feedback.
Es entstehen Ihnen keine Verpflichtungen und Sie allein entscheiden, wie es weitergeht.
Wenn Ihre Daten zeigen, dass Ihnen bei der Pensionierung eine Altersrente von der österreichischen Rentenversicherung zusteht, bieten wir Ihnen unsere Expertendienste an, um Ihnen Ihre Rente zu beschaffen!
Das ist allein Ihre Entscheidung!
Für den Fragebogen und dessen schnelle Analyse berechnen wir eine einmalige Gebühr von 25,00 $.
Leistungen der Sozialversicherung
Die österreichische Sozialversicherung bietet Folgendes:
(a) eine Altersrente für Männer und Frauen ab 65 Jahren (für Frauen, die vor dem 1. Juli 1968 geboren wurden, gilt ein früheres Rentenalter)
(b) Invaliditätsleistungen für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können,
(c) Hinterbliebenenleistungen,
(d) Waisenleistungen
Männer und Frauen, die seit längerer Zeit Beiträge in das System eingezahlt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenleistungen vor dem jeweiligen Pflichtalter beantragen.
Wird ein versicherter Arbeitnehmer so krank, dass er offensichtlich für längere Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Arbeit wieder aufzunehmen, kann er eine Invaliditätsleistung beantragen.
Diese Leistungen werden in begrenztem Umfang gewährt, und die Höhe der Leistungen hängt von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge sowie von dem Grad der Einkommensminderung ab.
Im Falle des Todes eines Ehegatten kann der überlebende Ehegatte (je nach Alter) Hinterbliebenenleistungen erhalten. Unter bestimmten Umständen können diese Leistungen begrenzt werden.
Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile eines Kindes sterben, bevor das Kind 18 Jahre alt wird, kann das überlebende Kind Halb- oder Vollwaisenleistungen erhalten.
Befindet sich das hinterbliebene Kind noch in einer Berufsausbildung oder einer anderen berufsbezogenen Schulausbildung, steigt die Altersgrenze auf 27 Jahre.
Bedingungen für den Bezug einer Rente
Um Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Neben dem gesetzlichen Renteneintrittsalter müssen die folgenden Voraussetzungen (Wartezeiten) für den Bezug einer Rente erfüllt sein:
mindestens 180 Monate mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen,
oder
mindestens 300 Monate einschließlich Ersatzzeiten,
oder
mindestens 180 Beitragsmonate innerhalb von 360 Kalendermonaten vor Beginn der Pensionsauszahlung.
Es sind Wartezeiten einzuhalten für den Bezug einer vorzeitigen Rente:
mindestens 240 Monate an Pflichtbeiträgen,
oder
mindestens 240 Beitragsmonate innerhalb von 360 Kalendermonaten vor Beginn der Rentenzahlung.
Für den Bezug von Invaliditäts-, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten gelten folgende Wartezeiten:
mindestens 180 Monate mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen,
oder
mindestens 300 Monate einschließlich Ersatzzeiten,
oder
mindestens 60 Beitragsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten, wenn die Leistungen vor Vollendung des 50. Lebensjahres in Anspruch genommen werden sollen. Für Personen, die älter als 50 Jahre sind, verlängern sich die Wartezeiten stufenweise entsprechend dem Alter des Versicherten.
Versicherungs-Kategorien
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, in die in der Regel alle Arbeitnehmer einzahlen müssen. Der Arbeitgeber behält den Beitrag vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers ein und leitet das Geld an den Versicherungsträger weiter.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Pensionsversicherungsanstalt (weiter) zu versichern. Das erhöht die spätere Rente.
Es ist wichtig, dass Sie feststellen, ob Sie in der Vergangenheit freiwillige Beiträge geleistet haben und ob diese Beiträge Ihrem Konto beim Versicherungsträger ordnungsgemäß gutgeschrieben worden sind.
Zusätzlich können Sie für die Zukunft eine freiwillige Versicherung abschließen.
Bitte sprechen Sie uns an!
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Rentenantragstellung als auch bei der Frage, wie Sie Ihre Altersvorsorge verbessern können. Auch gehört es zu unserer Dienstleistung zu prüfen, ob alle Ihre Beiträge ordnungsgemäß auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurden und beraten Sie, wie Sie Ihre Rente optimieren können.
Versicherungs-Kategorien
Als Arbeitnehmer sind Sie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber zieht jeden Monat von Ihrem Gehalt Ihre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ab und leitet diesen Betrag an den Versicherungsträger weiter. Der Versicherungsträger registriert den Monat, für den das Geld gezahlt wurde, und die Höhe Ihres Gehalts, anhand dessen die Höhe Ihrer Beiträge ermittelt wird. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer, die sich in einer Lehre oder einer anderen Form der Berufsausbildung befinden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre monatlichen Beiträge auf freiwilliger Basis und/oder zu einem ermäßigten Satz fortsetzen, obwohl Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Beiträge fortzuzahlen.
Männer und Frauen, die eigene Kinder erzogen haben (in Österreich oder bedingt in der Schweiz oder einem anderen Land, das Mitglied der Europäischen Union ist), erhalten auf ihren Konten beim Versicherungsträger Gutschriften in Form von monatlichen Beiträgen.
Alle gezahlten und gutgeschriebenen monatlichen Beiträge auf dem Konto Ihres Versicherungsträgers werden zusammengezählt und ergeben die Versicherungszeit, die Sie zurückgelegt haben. Zusammen mit der Höhe Ihrer Beiträge wird daraus die Höhe Ihrer Rentenzahlungen ermittelt.
Daher ist es von absoluter Wichtigkeit, dass ALLE monatlichen Beiträge vom Versicherungsträger registriert und Ihrem Konto gutgeschrieben werden.
Wir helfen Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Ihr Konto ordnungsgemäß gutgeschrieben wird, indem wir Nachforschungen anstellen und dem Versicherungsträger im Falle fehlender Daten Nachweise vorlegen.
Verfahren der Österreichischen Rentenversicherungsträger
Die österreichischen Pensionsversicherungen verfügen über ein voll digitalisiertes System, das alle Daten sofort verfügbar macht. Die Gesetze und Vorschriften der österreichischen Versicherungsträger sind jedoch unterschiedlich, komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Das führt dazu, dass jedes Mal, wenn ein Antrag oder eine Forderung den Weg durch die Systeme durchläuft, ein recht zeitaufwändiges Verfahren stattfindet.
So dauert es im Durchschnitt etwa drei Monate, bis ein Rentenantrag bewilligt wird, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt und akzeptiert wurden.
Zusätzliche Anträge und auch die Genehmigung neuer Unterlagen und/oder die Hinzufügung von Zeiträumen erfordern eine längere Bearbeitungszeit, die bis zu 24 Monate betragen kann.
Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauert. Das beste Verfahren, um Zeit zu sparen, besteht darin, dem Versicherungsträger (mit Ihrer Hilfe) so viele und so genaue Informationen wie möglich zu geben. Auf diese Weise werden zeitraubende Rückfragen der Behörden und finanzielle Einbußen für Sie vermieden.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Ruhestandsplanung bitte die Zeit, die es dauern kann, bis Ihr Antrag/Ihre Anträge endgültig bearbeitet wurden.
Beginnen Sie schon jetzt mit der Antragstellung, damit Ihnen bei Erreichen des Rentenalters alle Unterlagen zur Verfügung stehen und alle Fragen beantwortet sind. Auf diese Weise wird die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag kurz sein, und Sie können Ihre Rentenauszahlungen sofort erhalten.
Wir unterstützen Sie dabei.
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Für den Erhalt einer österreichischen Rente muss ein Antrag in Österreich gestellt werden.
Das gilt auch bei Erreichen der Altersgrenze, ab der man eine Altersrente erhalten kann; diese Rente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss ebenfalls beantragt werden.
Jeder Antrag besteht aus mehreren Seiten, die der Antragsteller ausfüllen muss.
Für die Bearbeitung des Antrages benötigt die österreichische Sozialversicherung eine Zeitspanne von ca. vier bis sechs Monaten, sofern alle Unterlagen vorliegen, es keine Rückfragen gibt und keine zusätzlichen Nachweise verlangt werden.
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In Anbetracht dessen, dass über die Zeit Informationen über Ihre zum Teil lange Zeit zurückliegenden Beschäftigungsverhältnisse verloren gehen können, empfehlen wir Ihnen, spätestens im Alter von 60 Jahren oder mindestens 5 Jahre vor Ihrer geplanten Pensionierung den Stand Ihres österreichischen Versicherungskontos von uns überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Informationen erfasst wurden und dass diese Aufzeichnungen korrekt sind. Nur so erhalten Sie die maximal mögliche Rente.
Hätte beispielsweise einer Ihrer früheren Arbeitgeber unrichtige oder unvollständige Meldungen bei der Pensionsversicherungsanstalt eingereicht, so würden Sie dies erst erfahren, wenn die Sozialversicherungsbehörde Ihre Rente genehmigt hat.
Es wäre dann ein ziemlich umfangreicher, teurer und zeitaufwändiger Aufwand Ihrerseits erforderlich, um die notwendigen Korrekturen auf Ihrem Rentenkonto vorzunehmen und die Rentenhöhe korrigieren zu lassen, während der Sie keine oder eine zu niedrige Rente erhalten.
Wir empfehlen Ihnen daher, unabhängig von Ihrem derzeitigen Alter, bereits jetzt alle berufsbezogenen Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit in Österreich zu sammeln und diese Informationen mit der österreichischen Rentenversicherungsanstalt zu klären.
Dies sollten Sie auch dann tun, wenn Sie vorhaben, irgendwann in der Zukunft wieder in Österreich zu arbeiten.
Aus Erfahrung können wir sagen, dass es sehr schwierig ist, nach 10 oder 20 Jahren Fehler zu korrigieren, die von einem österreichischen Arbeitgeber oder einer österreichischen Behörde gemacht wurden.
Um solche Fehler nach einem so langen Zeitraum zu korrigieren, bräuchten Sie umfangreiche Beweise; und je mehr Zeit vergangen ist, desto schwieriger wird es, diese Beweise zu beschaffen.
Nutzen Sie die Zeit bis zu Ihrem geplanten Ruhestand sinnvoll.
Beauftragen Sie uns jetzt, damit wir Sie bei der Klärung aller Details unterstützen können.
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Sie können jederzeit, auch nach vielen Jahren, Korrekturen an Ihrem Rentenkonto beantragen. Wenn in Ihrem Konto Daten fehlen oder falsch sind, sind Sie wohl eher nicht für diese Fehler verantwortlich.
Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Angaben tatsächlich falsch sind.
Als Beweismittel kommen Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen, Gehaltsabrechnungen und sogar die Aussage von Zeugen in Frage.
Wir bieten Ihnen unseren spezialisierten Service an, um Sie bei der Korrektur falscher oder fehlender Daten in Ihrem Rentenkonto zu unterstützen.
Wir recherchieren an der Quelle durch unseren deutschen Partner, der gegebenenfalls Zeugen befragt, bei öffentlichen Ämtern (Akten) nachfragt und sogar Personen ausfindig zu machen versucht, die Aufschluss über Ihre Probleme geben könnten.
Da sich dies zu einem umfangreichen Aufwand ausweiten kann, beraten wir Sie, ob sich unsere Zeit und Ihre Kosten lohnen, wenn das Ergebnis nur zu einer geringfügigen Erhöhung Ihrer Rentenzahlungen führen wird
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Sollten unsere Recherchen ergeben, dass auf Ihrem Rentenkonto Zeiträume und/oder Beiträge fehlen oder dass beispielsweise eine oder mehrere Ihrer Anstellungen nicht erfasst wurden, wirkt sich das natürlich negativ auf die Höhe Ihrer eventuellen Rentenauszahlung aus.
Wir helfen Ihnen bei der Recherche und bei der Ergänzung Ihres Rentenkontos um die fehlenden Zeiträume und Beiträge. Bei fehlenden Unterlagen gehen wir an die Quelle und unterstützen Sie bei Ihren Nachforschungen. Wir befragen Zeugen, fragen bei Ämtern und Behörden nach und versuchen sogar, bestimmte Personen ausfindig zu machen, wenn sie Licht in Ihr Problem bringen können.
Sollte sich herausstellen, dass unsere Nachforschungen recht umfangreich und zeitaufwendig sein werden könnten, können wir Ihnen eine Einschätzung geben, ob sich der Aufwand und die Kosten für die Beschaffung der gewünschten Unterlagen für Sie lohnen werden.
Wir sind Experten!
Versicherungszeiträume - Beitragsmonate
Jeder Monat, in dem Sie entweder einen Pflichtbeitrag oder einen freiwilligen Beitrag gezahlt haben, gilt als Versicherungszeit. Diese und alle anderen Zeiten müssen auf Ihrem Konto beim Versicherungsträger gutgeschrieben werden.
Darüber hinaus kann eine Person Gutschriften für Versicherungszeiten erhalten, für die sie keine monatlichen Beiträge entrichten musste. So können beispielsweise Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit und des Bezugs von Erwerbsunfähigkeits- oder Arbeitslosengeld sowie Zeiten als früherer Beamter angerechnet werden.
Beauftragen Sie uns, damit wir diese Angelegenheiten für Sie prüfen und sicherstellen können, dass Ihrem Konto alle Versicherungszeiten und Beitragsmonate vollständig und ordnungsgemäß gutgeschrieben worden sind. Das erhöht die Rendite Ihrer Rente.
Österreichische Renten in den USA
Anträge aus dem Ausland stellen – Rentenzahlungen in das Ausland
Als Bezieher von Sozialversicherungsleistungen eines österreichischen Versicherungsträgers können Sie sich diese Leistungen auf ein Bankkonto in Ihrem Wohnsitzland im Ausland überweisen lassen (z. B. in jedem Land der EU, in der Schweiz, den USA und Kanada).
Sie können Ihre Rente auch nach Australien oder sonst wohin überweisen lassen, sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben.
Ihren Rentenantrag können Sie bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt aus jedem Land außerhalb Österreichs beantragen, egal wo Sie wohnen. Sie müssen lediglich die entsprechenden Antragsformulare in deutscher Sprache(!) bei der Verwaltung anfordern und sicherstellen, dass alle Belege in dieser Sprache ausgestellt sind.
Wir haben uns auf die Betreuung von im Ausland lebenden Versicherten spezialisiert und wickeln alle Geschäfte mit den österreichischen Versicherungsträgern professionell ab.
Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service, der über die reine Korrespondenz hinausgeht, wie z.B. die Unterstützung bei Ihrem Rentenantrag, unsere Prognosen, die Sicherstellung, dass Ihr Konto alle Zeiträume und Ersatzzeiten aufweist. Wir beschaffen alle notwendigen Nachweise und Unterlagen, recherchieren fehlende Unterlagen und vieles mehr.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in mehreren Staaten
Haben Sie in mehr als in zwei Staaten gearbeitet und dabei Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt? Grundsätzlich können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern erfüllt haben, gleichzeitig Renten aus jedem Land erhalten, in dem Sie gearbeitet und Ihre Beiträge geleistet haben.
Die daraus resultierende Einkommenssteuer, die durch diese Zahlungen an Sie fällig wird, muss von Ihnen in dem Land gezahlt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder an das Land, in das diese Renten überwiesen werden.
Die Steuerregeln sind in jedem Land anders, so dass wir zu Steuerfragen keine Auskunft geben können. Aber wir können Ihnen dabei behilflich sein, entsprechende Experten zu finden, die Sie zu Steuerfragen verbindlich beraten können.
Wir arbeiten mit Experten zusammen, die die Sprachen der jeweiligen Länder fließend beherrschen und Sie mit Rechtsberatern oder Rechtsanwälten in Kontakt bringen können, die Sie bei Bedarf auch vor Gericht vertreten.
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Die Sozialversicherungsbehörden Österreichs und der USA haben ein Abkommen unterzeichnet, das den Bürgern mit Wohnsitz im jeweiligen Partnerland („Vertragsstaat“) Rentenleistungen garantiert.
In diesem Abkommen ist festgelegt, dass die Partnerländer die Bürger des jeweils anderen Landes in Bezug auf die soziale Sicherheit als ihre eigenen Bürger betrachten.
Wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge in das österreichische System eingezahlt haben, haben Sie nach den Bestimmungen dieses Abkommens Anspruch darauf, dass das in den USA berücksichtigt wird – und umgekehrt.
Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Umständen Zeitgutschriften erhalten, auch wenn für diese Zeiten in Österreich, aber in USA, keine Beiträge gezahlt wurden.
Sichern Sie sich diese Leistungen, wie sie in diesem Abkommen angeboten werden. So können Sie die Rendite Ihrer Beiträge erhöhen.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind darauf spezialisiert, Ihre Ansprüche zu sichern, während Sie im Ausland leben.
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Im Allgemeinen können Sie, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, Ihre Rente aus Österreich gleichzeitig mit etwaigen Sozialversicherungsleistungen aus den USA beziehen.
Einzelheiten dazu sind natürlich abhängig vom Einzelfall. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und führen Sie durch den langwierigen und komplexen Prozess, bis der Erfolg eingetreten ist.
Ihre US-Rente ist bei der Social Security Administration (SSA) zu beantragen. Auf Wunsch kann Ihnen hierbei unser amerikanischer Partner dabei helfen.
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Deutschland, alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben untereinander Abkommen über soziale Sicherheit unterzeichnet.
Diese Abkommen gewähren den Bürgern dieser Länder bestimmte gleiche Rechte in Bezug auf den Status ihrer Rentenversicherungen, unabhängig davon, in welchem Land die Bürger wohnen und welche Staatsangehörigkeit sie haben.
Wir unterstützen Sie in jeder Hinsicht durch unsere ausländischen Büros.
Dies gilt für die Bürger der EU, der EFTA, der Schweiz und aller anderen Länder, aber auch für jeden, der unabhängig von seiner Nationalität schon einmal in Österreich gearbeitet hat.
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Im Allgemeinen können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, gleichzeitig eine Rente aus Österreich, einem Mitgliedstaat der EU, der EFTA, der Schweiz oder einem Land, mit dem Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, beziehen.
Es gibt jedoch Unterschiede zu beachten, die sich auf die Höhe Ihrer Rente auswirken können.
Wenn Sie sich an unser Büro wenden, können Sie sicher sein, dass wir Sie von der Antragstellung bis zum Erhalt Ihrer Rente unterstützen werden.
Wir helfen Ihnen dabei, alle Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten, um die Höhe Ihrer Auszahlungen zu maximieren.
Sie müssen umfangreiche Vorbereitungen treffen; wir werden Sie bei jedem Schritt unterstützen, um es Ihnen leicht zu machen.